Jugendgruppenleiterlehrgang,
Jugendwart,
Gruppenführer,
Zugführer,
Verbandsführer,
Stabsarbeit
u.v.a.
Ablauf über die Vergabe der Lehrgänge an der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg (LFS):
-> Anonyme Bedarfsermittlung (Wunschzettel) im Sommer
-> Verteilung der Tickets an das Landratsamt Karlsruhe (November/Dezember)
-> Erneute Abfrage der Feuerwehren
->Verteilung der Lehrgangsplätze
Link zum Einbinden in den Smartphone-Kalender: https://calendar.google.com/calendar/ical/lm9c0aeuvj4ipq3hsk8ipmveek%40group.calendar.google.com/public/basic.ics
WICHTIG: Kalender per URL einfügen (s. Screenshot), nicht importieren! Die Synchronisation für diesen "neuen" Kalender muss ggf. eingeschaltet werden!
Link zum Einbinden in den Smartphone-Kalender: https://calendar.google.com/calendar/ical/h8rcce63ttmkft0nhui15aas6g%40group.calendar.google.com/public/basic.ics
WICHTIG: Kalender per URL einfügen (s. Screenshot), nicht importieren! Die Synchronisation für diesen "neuen" Kalender muss ggf. eingeschaltet werden!
Der Feuerwehrausschuss von 2019 - 2024:
Mitglieder (stimmberechtigt):
- die Feuerwehrführung (2019 - 2024)
sowie 8 gewählte Miglieder:
- Michael Jörger
- Frank Scheurer
- Daniel Scharnowell
- Sven Nienaber
- Martin Elwert
- Guido Schäfer
- Andreas Erdel
- Matthias Krause
Weitere Mitglieder (nicht stimmberechtigt):
- Jugendwart
- Altersobmann
- Schriftführer
- Kassenverwalter
- Ehrenkommandanten
Der Feuerwehrausschuss von 2024 - 2029:
Mitglieder (stimmberechtigt):
- die Feuerwehrführung (2024 - 2029)
sowie 8 gewählte Miglieder:
- Björn Brenner
- Daniel Scharnowell
- Aaron Schmidt
- Martin Elwert
- Andreas Erdel
- Frank Scheurer
- Michael Heim
- Guido Schäfer
Weitere Mitglieder (nicht stimmberechtigt):
- Jugendwart
- Altersobmann
- Schriftführer
- Kassenverwalter
- Ehrenkommandanten
Die Gemeinde informiert die entsprechende Person über die nächste anstehende Untersuchung und legt in Absprache mit der Arztpraxis einen Termin fest. Solltet ihr diesen Termin nicht wahrnehmen können, ist ein neuer Termin mit der Arztpraxis abzustimmen.
Die Untersuchung findet i.d.R. (außer es gibt gesundheitliche Bedenken) alle 3 Jahre (Alter von 18 bis 49 Jahre) statt. Ab dem 50. Lebensjahr jährlich.
Nach der Untersuchung erhaltet ihr von der Arztpraxis einen Briefumschlag (hier ist die Rechnung für die Gemeinde enthalten) sowie eine Ärztliche Bescheinigung. Beides legt ihr in das Fach des Kommandanten, da beides ins Rathaus muss.
Zuvor macht ihr aber bitte von der Ärzlichen Bescheinigung eine Kopie und legt diese ins Fach "Eingang Personal". Diese Kopie wird benötigt um die Eintragung im MP-Feuer vorzunehmen.
Solange die Gemeinde die Eintragung ins MP-Feuer nicht selbständig vornehmen kann, ist so wie vorher beschrieben zu verfahren.
Anfragen an => Feuerwehrführung
Nach Prüfung durch die Feuerwehrführung wird der Bedarf an die Verantwortlichen für Fahrzeugeinweisungen weitergegeben.
Die Verantwotlichen für Fahrzeugeinweisungen sammeln i. d. R. mehrere Personen und laden diese dann selbstständig zu festgelegten Terminen ein. Eine Nachfrage bei den Verantwortlichen ist nicht erforderlich.
Nach Abschluss der Einweisungsfahrt wird ein ensprechendes Protokoll erstellt und ins MP-Feuer eingepflegt.