Verfahrensanweisung zur G26 Untersuchung

Die Gemeinde informiert die entsprechende Person über die nächste anstehende Untersuchung und legt in Absprache mit der Arztpraxis einen Termin fest. Solltet ihr diesen Termin nicht wahrnehmen können, ist ein neuer Termin mit der Arztpraxis abzustimmen.

Die Untersuchung findet i.d.R. (außer es gibt gesundheitliche Bedenken) alle 3 Jahre (Alter von 18 bis 49 Jahre) statt. Ab dem 50. Lebensjahr jährlich.

Nach der Untersuchung erhaltet ihr von der Arztpraxis einen Briefumschlag (hier ist die Rechnung für die Gemeinde enthalten) sowie eine Ärztliche Bescheinigung. Beides legt ihr in das Fach des Kommandanten, da beides ins Rathaus muss.

Zuvor macht ihr aber bitte von der Ärzlichen Bescheinigung eine Kopie und legt diese ins Fach "Eingang Personal". Diese Kopie wird benötigt um die Eintragung im MP-Feuer vorzunehmen.

Solange die Gemeinde die Eintragung ins MP-Feuer nicht selbständig vornehmen kann, ist so wie vorher beschrieben zu verfahren.

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